Wer informiert meine Eigentümergemeinschaft, wenn ich als Teileigentümer*in meiner Immobilie einen Glasfaser-Anschluss bestellt habe?

Bitte informieren Sie Ihre Miteigentümer*innen bzw. Ihre Eigentümergemeinschaft, sofern dies aus Ihrer Sicht erforderlich ist.

Als Teil- oder Wohnungseigentümer*in in einer Wohungseigentümergemeinschaft (WEG) haben Sie seit dem 01.12.2020 die Möglichkeit, eine Zustimmung zu Beschlüssen im Umlaufverfahren in Textform zu erwirken. **
Mit diesem so genannten "Umlaufbeschluss" können WEG auch außerhalb von Eigentümerversammlungen bindende Beschlüsse treffen, z. B. wenn die nächste Eigentümerversammlung erst mit einem zu großen zeitlichen Abstand stattfinden wird.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir Musterschreiben vorbereitet:

Anfrage Zustimmung
Zustimmung zum Glasfaser-Ausbau

Weitere Informationen zum § 23 WEG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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** Diese Informationen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sind an die Allgemeinheit gerichtet und keine Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung in einem konkreten Einzelfall im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Telekom Deutschland GmbH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser allgemeinen Informationen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Einzelfall an Ihren Hausverwalter*in oder eine/n Vertreter*in der rechtsberatenden Berufe und Vereinigungen.