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Festlegungen gemäß § 36 und § 52 Abs. 2 GmbHG


Erklärung zu den Festlegungen sowie zur Zielerreichung zum Ende der ersten Umsetzungsperiode für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung gemäß § 36 und § 52 Abs. 2 GmbHG


Durch das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ besteht die Pflicht, turnusmäßig Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung sowie Fristen zu deren Umsetzung festzulegen. Über die Ergebnisse der Zielerreichung soll jeweils nach Ablauf der Umsetzungsfrist berichtet werden.


Die zuständigen Organe haben zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Telekom Deutschland GmbH Festlegungen zu Zielgrößen und Umsetzungsfristen getroffen. Die erste Umsetzungsfrist ist bereits beendet. Die Festlegungen und der Bericht zur Zielerreichung zum Ende der ersten Umsetzungsperiode sind über die Internetseite der Deutschen Telekom AG (https://www.telekom.com/de/investor-relations/management-und-corporate-governance) zugänglich.