Das vorbereitete Leerrohr im Kabelgraben von Ihrer Grundstücksgrenze bis in das Gebäude muss
- bei einer Mehrspartenhauseinführung einen Durchmesser von DN 75 (Durchmesser ca. 75 mm),
- bei einfacher Hauseinführung mindestens DN 50 (Durchmesser ca. 50 mm) betragen.
DN steht für Diameter Nominal- oder Nenndurchmesser. Die geforderte Verlegetiefe beträgt 60 cm.