Das sollten Sie bei Ihrem digitalen Nachlass berücksichtigen.
Wie übernehme oder kündige ich einen Vertrag im Todesfall?
Als berechtigte Person können Sie im Todesfall den Vertrag der verstorbenen Person übernehmen oder kündigen. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder der Lebenspartner und die Erben können entsprechende Änderungen am Vertrag vornehmen.
Gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis, haben jedoch die letzten 12 Monate mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt, dann können Sie im Rahmen eines neuen Vertrags die bisherige Festnetz-Rufnummer behalten. Bei Mobilfunk-Rufnummern ist dies nicht möglich.
Vertrag übernehmen
Eine Änderung der Vertragspartnerdaten kann direkt online beauftragt werden. Nutzen Sie dafür unser Formular zur Übernahme eines Festnetz-Vertrags bzw. zur Übernahme eines Mobilfunk-Vertrags und halten Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
- Sterbeurkunde
- Erbschein
Wenn Sie nicht alle Verträge weiterführen möchten, dann warten Sie zunächst den Abschluss der Übernahme ab und kündigen anschließend einzelne Verträge.
Vertrag kündigen
Im Todesfall endet ein Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrag nicht automatisch, sondern geht nach dem Gesetz auf den oder die Erben über und kann zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wenn kein Wunsch zur Übernahme besteht, beenden wir den Vertrag aber gern auch vorzeitig. Nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular und halten Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
- Sterbeurkunde
- Erbschein
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