Hier erfahren Sie, welche verschiedenen Arten von Vollmachten die Telekom benötigt, wenn Sie im Auftrag Dritter handeln.
Allgemein:
Für Privat- und Geschäftskunden akzeptiert die Telekom in der Regel eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (z. B. Handeln einer Person für betagte Eltern o. ä.).
Für Prepaid werden keine Vollmachten akzeptiert. Das gilt im Ergebnis auch dann, wenn der Bevollmächtigte der Ehepartner ist.
Eine Vollmacht muss mindestens enthalten:
- eindeutige Angabe des Vollmachtgebers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse; bei juristischen Personen: Name der Firma und Anschrift)
- eindeutige Angabe des Bevollmächtigten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)
- Angaben zum Umfang der Bevollmächtigung (in welchen Angelegenheiten ist der Bevollmächtigte berechtigt)
- ggf. Beschränkungen der Vollmacht (inhaltlich oder zeitlich)
- Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers
- Vollmachten für juristische Personen – ausgestellt auf andere Dritte / Vertreter des gesetzlich Vertretungsberechtigten – sind grundsätzlich von gesetzlich vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführern, Prokuristen) zu unterschreiben
Neukunden:
Für Neukunden (natürliche Person) muss der Vertreter neben der Vollmacht auch die eigenen Ausweisdokumente (Personalausweis / Reisepass mit Adressbescheinigung, ggf. Aufenthaltsbescheinigung) und die seines Vollmachtgebers (des Neukunden) vorlegen.