Möchten Sie Ihren Hausanschluss oder Leitungswege auf privatem Grund entfernen lassen, können Sie das hier als Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person im Namen einer Eigentümergemeinschaft veranlassen.
Möchten Sie Ihren Hausanschluss oder Leitungswege auf privatem Grund entfernen lassen, können Sie das hier als Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person im Namen einer Eigentümergemeinschaft veranlassen.
Ist ein Abbruch notwendig?
Wenn lediglich Teile des Gebäudes umgebaut oder zurückgebaut werden, ein Anbau oder ein temporärer Abbau (z. B. zwecks Sanierung) ansteht, handelt es sich um eine Verlegung. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Verlegung Hausanschluss.
Bleibt der Keller bei einer Baumaßnahme bestehen, ist kein Abbruch des Hausanschlusses notwendig.
Unter folgenden Umständen sollten Sie ein Abbruch auf den Weg bringen:
Vorbereitung für den Abbruch
Abbruch beauftragen: Dies können Sie nur telefonisch beim Bauherren-Service veranlassen. Ein Online-Formular werden wir in Kürze für Sie bereitstellen.