Bauherren-Service

Hausanschluss nicht mehr nutzen

Möchten Sie Ihren Hausanschluss oder Leitungswege auf privatem Grund entfernen lassen, können Sie das hier als Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person im Namen einer Eigentümergemeinschaft veranlassen.

Ist ein Abbruch notwendig?

Wenn lediglich Teile des Gebäudes umgebaut oder zurückgebaut werden, ein Anbau oder ein temporärer Abbau (z. B. zwecks Sanierung) ansteht, handelt es sich um eine Verlegung. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Verlegung Hausanschluss.

Bleibt der Keller bei einer Baumaßnahme bestehen, ist kein Abbruch des Hausanschlusses notwendig.

Unter folgenden Umständen sollten Sie ein Abbruch auf den Weg bringen:

  • Sie planen den Abriss der Immobilie in/an der sich der Hausanschluss befindet.
  • Sie möchten Ihre Immobilie nicht mehr mit einem Telekommunikationsanschluss versorgen.
  • Wir haben Sie im Zuge eines Neuauftrages gebeten, den bereits nicht mehr vorhandenen Hausanschluss löschen zu lassen.
  • Sie haben einen neuen FTTH-/ Glasfaser-Anschluss und möchten den bisherigen Kupfer-Anschluss nicht mehr nutzen.

Vorbereitung für den Abbruch

  • Aktive Festnetz-Verträge (auch bei Mitbewerbern) verzögern und verhindern ggf. den Abbruch. Veranlassen Sie rechtzeitig einen Umzug oder eine Kündigung der Tarife.
  • "Teilkündigungen" wie die Mitversorgung benachbarter Grundstücke sind nicht möglich
  • Festnetz-Bestandskunden: Telekom Login zur Hand
  • Berücksichtigen Sie eine Vorlaufzeit von 16 bis 20 Wochen

Abbruch beauftragen: Dies können Sie nur telefonisch beim Bauherren-Service veranlassen. Ein Online-Formular werden wir in Kürze für Sie bereitstellen.