Gefahrgut
Lithium-Batterie

Die Lithium-Batterie gilt als Gefahrgut.
Aus diesem Grund gelten besondere, vom Gesetzgeber festgelegte Grundlagen für Verpackung und Versand.

Derzeit reicht ein Hinweis auf eine Batterie oder Akku auf einer Versandverpackung aus.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen die einzelnen Batterietypen auf den Versandverpackungen mit der jeweiligen UN-Nummer gekennzeichnet werden.

  • Umgang
    • Was sollte ich beim Umgang mit Lithium-Batterien beachten?


      Bekannt ist, dass Lithium-Batterien brennbar sind (siehe Herstellerangaben), die Brandursachen hingegen sind weniger geläufig. Ebenso wird die von der Heftigkeit der Brände und der Brandverläufe ausgehende Gefahr häufig unterschätzt. Klar, von einer fehlerfrei produzierten Lithium-Batterie, die sachgemäß eingesetzt und mit der sorgfältig umgegangen wird, geht in der Regel erst mal keine Gefahr aus. Doch genau in dieser Aussage stecken mehrere Anforderungen, die im Alltag aus Unkenntnis oder Routine unberücksichtigt bleiben.

      Die fehlerhafte Benutzung der Lithium-Batterie ist der Auslöser der meisten Brandursachen:

      • Durch Herunterfallen der Batterien oder der Geräte in denen die Batterien eingebaut sind, können mechanische Beschädigungen entstehen.
      • Wenn Geräte in Heizungsnähe oder unter Sonneneinstrahlung abgelegt werden, können thermische Beschädigungen entstehen.
      • Wenn Notebooks mit eingebauter Batterie dauerhaft am Stromnetz angeschlossen bleiben, können Beschädigungen durch Überladung entstehen (siehe Herstellerangaben).
      • Wenn es durch lange Lagerzeiten zum Unterschreiten der unteren Mindestladungsschwelle (Tiefentladung) kommt, können dadurch Schäden in der Batterie entstehen (siehe Herstellerangaben).
      • Der Kontakt mit Wasser ist eine der häufigsten Ursachen, durch die Schäden an der Batterie verursacht werden (Wasserschäden).

      Mit einer fehlerhaften Handhabung und dem meist sorglosen Umgang mit Gerät und Batterie, können Kurzschlüsse entstehen. Handelt es sich um eine Batterie mit mehreren Zellen (z. B. Laptop-Akku) setzt sich eine Kettenreaktion in Gang bis am Ende alle Zellen ausgebrannt sind. Deshalb ist es unerlässlich, bei der Verwendung von Lithium-Batterien mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen. Die Angaben der Hersteller sind zu beachten.


    • Wie erkenne ich defekte oder beschädigte Lithium-Batterien?


      Folgende Merkmale sind charakteristisch für beschädigte Batterien oder Akkus:
      (Diese Auflistung ist exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein Akku auch nur in Verdacht stehen, beschädigt zu sein, darf das Gerät nicht versendet werden.)

      • Wenn die Batterie bzw. das Gerät aufgebläht ist,
      • wenn sichtbare Spuren von Beschädigungen, z. B. Risse und Deformierungen erkennbar sind,
      • bei sicht- oder riechbarem Elektrolytaustritt (stechender chemischer Geruch),
      • bei losen Teilen im Gehäuse (hörbar durch Schütteln),
      • bei einer stark erhitzten Batterie am abgeschaltetem Gerät oder sichtbaren verkohlten, bzw. geschmolzenen Stellen am Gehäuse, 
      • wenn keine Funktionsfähigkeit der Batterie oder des Gerätes mehr vorhanden ist und sich die Batterie nicht mehr laden lässt. Grund dafür können nicht sichtbare Beschädigungen im Inneren der Batterie oder der Sicherheitskomponenten sein, z. B. aufgrund eines Wasserschadens.


    • Was mache ich mit beschädigtem Gefahrgut?


      Es gibt strenge nationale und internationale Vorschriften zum Transport von Lithium-Batterien und -Akkus.
      Diese Geräte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden.

      Wenn Ihr Gerät aufgebläht/ausgelaufen ist und folgende Kriterien erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Telekom Shop:

      • Gerät von der Telekom erworben (bitte bringen Sie den Kaufnachweis mit)
      •  Keine sichtbaren Einwirkungen von außen
      • Gerät innerhalb der Gewährleistungszeit

      Der Telekom Shop kümmert sich um Ihr Anliegen und die fachgerechte Entsorgung des aufgeblähten Geräts.

      In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Hersteller.

  • Versand
    • Was mache ich mit einem Gerät mit beschädigtem Akku?


      Es gibt strenge nationale und internationale Vorschriften zum Transport von Lithium-Batterien und -Akkus.
      Diese Geräte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden.

      Wenn Ihr Gerät aufgebläht/ausgelaufen ist und folgende Kriterien erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Telekom Shop:

      • Gerät von der Telekom erworben (bitte bringen Sie den Kaufnachweis mit)
      •  Keine sichtbaren Einwirkungen von außen
      • Gerät innerhalb der Gewährleistungszeit

      Der Telekom Shop kümmert sich um Ihr Anliegen und die fachgerechte Entsorgung des aufgeblähten Geräts.

      In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Hersteller.


    • Welche Produkte haben welche Batterien/Akkus und warum ist der Unterschied wichtig?


      Je nach Batterie/Akku-Art muss ein entsprechendes Gefahrgut-Versandlabel für den Transport genutzt werden.

      Aus dem Grund muss unterschieden werden:

      • Lithium-Ionen (wieder aufladbar) z. B. Smartphones, Handys, Tablets, Kopfhörer
      • Lithium-Metall (nicht wieder aufladbar) z. B. SmartHome Aktoren, Sensoren


    • Was ist bei einer (Sammel-) Rücksendung zu beachten?


      Möchten Sie verschiedene Produkte zusammen zurücksenden? Achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Label zur Kennzeichnung des Pakets verwenden. Beachten Sie die Hinweise zur Verpackung

      Beispiel: Ab drei Smartphones und separaten Akkus oder einer Power Bank müssen folgende Label aufgebracht werden: UN3481 + UN3480


      GERÄTE MIT EINER FESTVERBAUTEN ODER IM GERÄT EINGELEGTEN LITHIUM-BATTERIE/AKKU

      Menge:max. 2 Stück in einer Verpackungab 3 Stück in einer Verpackung
      Lithium-Ionen:

      keine

      Gefahrgut-Label UN 3481
      Lithium-Metall:

      keine

      Gefahrgut-Label UN 3091

      GERÄTE MIT EINER BEIGELEGTEN LITHIUM-BATTERIE/AKKU

      Menge:ab 1 Stück in einer Verpackung
      Lithium-Ionen:Gefahrgut-Label UN 3481
      Lithium-Metall:Gefahrgut-Label UN 3091

      LITHIUM-BATTERIE/AKKU OHNE GERÄT

      Menge:ab 1 Stück in einer Verpackung
      Lithium-Ionen:Gefahrgut-Label UN 3480
      Lithium-Metall:Gefahrgut-Label UN 3090
  • Grundlagen
    • Woran erkenne ich Gefahrgut?


      Geräte, Maschinen und Produkte, die gefährliche Inhaltsstoffen enthalten, wie zum Beispiel leicht entzündbare Flüssigkeiten und Gase oder auch ätzende, gesundheits- und umweltschädliche Stoffe, von denen beim Transport Gefahren ausgehen können, werden Gefahrgüter genannt. 
      Solche Produkte sind vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Transport zugelassen. Für die Versendung gelten spezielle Anforderungen für: Verpackung, Kennzeichnung und Transport.

      Einige unserer Produkte enthalten Lithium-Batterien und gehören damit auch zu diesen gefährlichen Gütern. Bei diesen Geräten handelt es sich zumeist um Smartphones, Tablets, Smartwatches, Bluetooth-Lautsprecher oder Kopfhörer, sowie ähnliche Produkte mit aufladbaren Batterien oder Zellen. Es kann sich auch um Lithium-Batterien oder ‐Zellen ohne Gerät handeln – dazu gehören z. B. Power Banks oder Ersatzbatterien. Alle hier genannten Lithium-Batterien oder -Zellen gelten beim Versand als Gefahrgut. Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften dienen dem Schutz aller Beteiligten und liefern die notwendigen Informationen zu ausgehenden Gefahren von Versandstücken. 


    • Wo ist der Unterschied zwischen einer Batterie und einer Zelle (Definition)?

      • Batterie (Akku) bedeutet zwei oder mehrere Zellen, die elektrisch miteinander verbunden sind, einschließlich Gehäuse, Anschlüsse und Kennzeichnungen. Einheiten, die im Allgemeinen als "Batteriepack/Power Bank", "Module" oder "Batteriebaueinheiten" benannt sind, werden als Batterien betrachtet. 

        Beispiel: Ein Laptop-Akku hat in der Regel eine Nennenergie von max. 100 Wh
      • Zelle bedeutet eine einzelne, ummantelte elektrochemische Einheit. Eine "Zelle" ist keine "Batterie", auch wenn umgangssprachlich von "Batterie" oder "einzellige Batterie" gesprochen wird.

        Beispiel: Smartphone-Akkus sind einzellige Batterien und haben in der Regel eine Nennenergie von max. 20 Wh.
    • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Beförderung gefährlicher Güter?


      Gesetzesgrundlage für die Beförderung gefährlicher Güter in Deutschland ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die darauf basierenden Verordnungen (VO) sowie internationale Vorschriften, wie die ADR (Internationalen Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Für Transporte per Luft oder See gelten gesonderte, teilweise strengere Rechtsvorschriften. 


Gefahrgut-Versandlabel

Bitte nutzen Sie für Ihre Rücksendung das passende Versandlabel und beachten Sie dabei unsere Hinweise: