Ehepartner, Geschiedene, Erben und eingetragene Lebenspartner sind berechtigt, einen bestehenden Festnetz-Vertrag weiterzuführen bzw. zu beenden. Wie Sie in einem Erbfall vorgehen, erfahren Sie in unserer FAQ "Wie übernehme oder kündige ich einen Vertrag im Todesfall?".
Gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis, haben jedoch die letzten 12 Monate mit der Vertragsperson in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt, dann können Sie im Rahmen eines neuen Vertrages die bisherige Rufnummer übernehmen. Eine Rufnummernübernahme ist am bisherigen Standort oder an einem anderen Standort mit gleicher Vorwahl möglich.
Hat ihre Rufnummer weniger als 11 Stellen ohne die Vorwahlnummer ("0" oder "00" sowie die Länderkennzahl, z.B. +49, werden nicht mitgezählt), muss die Rufnummer ggf. ergänzt werden, um das Standardformat von 11 Stellen zu erhalten.
Trifft auf Sie keiner der genannten Fälle zu, können Sie den Vertrag nicht übernehmen oder kündigen.