Was ist der Sozialtarif für den Festnetz-Anschluss?

Mit dem Sozialtarif 1 oder 2 erhalten berechtigte Personen und Menschen mit Beeinträchtigungen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, bzw. einen Anspruch auf Ermäßigung oder BAföG haben, eine Vergünstigung auf City- und Deutschlandverbindungen, Anrufe zur nationalen Teilnehmerrufnummer 032 (Internet-Telefonie) und Auslandsverbindungen.

Benötigte Nachweise
Für den Sozialtarif 1 wird entweder ein aktueller Bescheid über die Befreiung oder Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Angabe des Grades der Beeinträchtigung sowie des Merkzeichens "RF", ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder ein aktueller BAföG-Bescheid eingereicht.

Für den Sozialtarif 2 wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit mindestens 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen "BI", "GI" oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes als Nachweis benötigt.

Sozialtarif beantragen oder verlängern
Wenn Sie den Sozialtarif erstmalig in Auftrag geben möchten, laden Sie bitte zunächst den Auftrag für Sozialtarif herunter und senden Sie uns diesen mit Ihren Nachweisen online zu.

Zur Verlängerung Ihres Sozialtarifs senden Sie uns einfach online Ihre gültigen Nachweise über dieses Kontaktformular.

Hinweis: Der Sozialtarif ist bei Vorlage des BAföG-Bescheids für maximal 1 Jahr gültig. Bei allen anderen Voraussetzungen für 3 Jahre, sofern die vorgelegte Bescheinigung nicht kürzer befristet ist. Die gesamte bzw. anteilige Vergünstigung wird nicht auf den Folgemonat übertragen und nicht rückwirkend gewährt.