Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe? Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk. automations_graphical Unser Tipp Legen Sie bei einem kurzen Auslandsaufenthalt Ihren Vertrag still.